Wer in Freiburg lebt, ist von Straßenbahnpreisen, verfügbaren Kindergartenplätzen oder von Entscheidungen über den Wohnungsbau der Stadt direkt betroffen - unabhängig ob man in Freiburg, Hamburg, Madrid, Ankara oder in Duala geboren ist. Unabhängig von Geburtsort und Pass sollten auch alle volljährigen Bürger*innen einer Stadt gleichberechtigt ihr gemeinsames Kommunal-Parlament wählen können. Diese Meinung vertritt der Freiburger Migrant*innenbeirat, der Gemeinderat und der Oberbürgermeister Freiburgs.
Beschlossen werden kann das kommunale Wahlrecht derzeit nur durch eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Das Recht zur Teilnahme an Wahlen ist ein Grundprinzip eines demokratischen Staatssystems. Das Wahlrecht ausländischer Bürger*innen fördert Integration und ist Ausdruck gesellschaftlicher und politischer Gleichberechtigung. In 14 von 27 EU-Staaten ist das bereits unaufgeregte Praxis.
Wir fordern Sie auf, am 26.9. ihren Sonntagsspaziergang mit dem Gang zum 100%-Wahllokal zu verbinden. Auf einem Wahlzettel können Sie symbolisch die Parteien und Abgeordneten für den Bundestag in Berlin wählen. Gewählt werden kann von 10 - 17 h.
Deutsche Staatsangehörige sind eingeladen, über eine Entscheidung des EU-Parlaments (2003) abzustimmen, wonach „Ausländern das Wahlrecht für die Kommunalwahlen sowie für die Wahlen zum Europäischen Parlament einzuräumen“ ist.
Der Wahlkreis 100 % wird veranstaltet vom Freiburger Wahlkreis 100 % e.V.
Der Migrant_innen-Beirat der Stadt Freiburg ruft die Freiburger*innen auf, sich an dieser symbolischen Wahl zu beteiligen.
Symbolische Wahlen finden bundesweit und online statt.
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